Umsatzsteuer: Dauerfristverlängerung nutzen Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben vom 1. April 2003 angekündigt, dass die bislang übliche fünftägige Abgabeschonfrist für Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen ab dem 1. Januar 2004 aufgehoben wird. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel. Es handelt sich um ein kostenpflichtiges Angebot.
Umsatzsteuervoranmeldung Existenzgründer müssen seit 01.01.2002 ab Geschäftsbeginn zwingend monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Voraussetzung ist, dass die ausgeführten Umsätze umsatzsteuerpflichtig sind oder umsatzsteuerbefreit mit der Möglichkeit, Vorsteuer aus Einkäufen erstattet zu bekommen.