BGB-Gesellschaft kann Kommanditistin einer Kommanditgesellschaft werden Der Bundesgerichtshof (BGH) ist in einer aktuellen Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen, dass auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Kommanditistin einer Kommanditgesellschaft (KG) sein kann. (BGH-Beschluss vom 16. Juli 2001, AZ. II ZB 23/00, DB 2001, Heft 37/2001, S. VIII)
GbR ist rechtsfähig und parteifähig Die GbR ist rechtsfähig und parteifähig, kann also unter eigenem Namen klagen und verklagt werden, soweit sie in eigenem Namen Verpflichtungen eingeht.
Informationen zu Personengesellschaften Listung der unterschiedlichen Personengesellschaften inkl. hilfreicher Merkmale und Informationen zur Gewinnermittlung und Steuerpflicht.