Geringfügige Beschäftigung Für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) sowie für kurzfristige Beschäftigungen (Saisonbeschäftigungen) gelten sozialversicherungs- und steuerrechtliche Sonderregelungen. Während die Regelungen für geringfügige Beschäftigungen seit dem 1. April 2003 vereinfacht wurden, blieben die für kurzfristige Beschäftigungen gleich.